Mann unterschreibt Vertrag

GmbH Ankauf & Verkauf

Wir sind spezialisiert auf den Ankauf von Gesellschaften in jeder wirtschaftlichen Lage. GmbH & GmbH und Co. KGs, Zeitwert-Ankauf und Handel.

Kernleistungen

  • Professionelle Liquidation

  • Stellung erfahrener Liquidatoren

  • Strukturierte Abwicklung

  • Haftungsvermeidung

Warum wir

  • Tiefes Wirtschaftsrechts-Know-how

  • Rechtssicherer Prozess

  • Krisenerprobte Expertise

  • Transparente Beratung

Fachgerechter Ankauf Ihrer Gesellschaft – Schnell, diskret und zum fairen Zeitwert.

Der Verkauf einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG ist eine weitreichende Entscheidung, die eine saubere rechtliche Flanke erfordert. Wir bieten Ihnen eine effiziente Lösung, wenn Sie Ihre Firma verkaufen möchten – unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Situation. Unser Fokus liegt dabei auf dem Handel und der Übernahme von bestehenden Gesellschaften, um für Sie einen sauberen „Exit“ zu realisieren.

Ihre Vorteile beim Ankauf durch uns:

  • Zeitwert-Ankauf: Wir bewerten Ihre Gesellschaft marktgerecht und bieten Ihnen einen fairen Preis basierend auf der aktuellen Substanz.

  • Übernahme der Haftung: Mit dem Verkauf und der Umtragung im Handelsregister endet Ihre aktive Rolle als Gesellschafter/Geschäftsführer.

  • Vielseitigkeit: Wir kaufen klassische GmbHs sowie komplexe Strukturen wie GmbH & Co. KGs.

Wir garantieren Ihnen eine seriöse Abwicklung, bei der alle Verträge rechtssicher gestaltet sind, damit Sie sich beruhigt neuen Projekten widmen können.

Rechtssichere Sitzverlegung innerhalb der EU

Die grenzüberschreitende Verlegung des Gesellschaftssitzes ist heute ein fester Bestandteil der unternehmerischen Freiheit. Basierend auf der gefestigten EU-Rechtsprechung der letzten Jahre ist die Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften innerhalb der Europäischen Union ausdrücklich als rechtens anerkannt.

Dabei hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass die Niederlassungsfreiheit ein hohes Gut darstellt: Nationale Hemmnisse, die einen solchen Standortwechsel erschweren oder eine Löschung im heimischen Handelsregister blockieren, werden als unzulässige Beeinträchtigung gewertet. Für Unternehmer bedeutet dies, dass eine GmbH unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften grenzüberschreitend mobil ist und nach erfolgreicher Ansiedlung im Zielland die Registerlöschung im Ursprungsland erfolgen kann.